Fragen & Antworten

WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H.
Leechgasse 29, 8010 Graz
©iStock
Kann ich Sonderwünsche bekannt geben?

Änderungen durch den Wohnungswerber sind möglich, sofern sie keine Verzögerung des Bauablaufes bewirken, nicht im Widerspruch zu behördlichen Auflagen oder ÖNORMEN stehen und vorher die schriftliche Zustimmung der WEGRAZ eingeholt wird.

Was sind ÖNORMEN?

Unter ÖNORM wird eine vom Austrian Standards Institute veröffentlichte, nationale Norm verstanden. ÖNORMEN sind freiwillige Standards, die im Rahmen eines Komitees von Fachleuten erarbeitet werden.

Sind Sonderwünsche bzw. Änderungen im Kaufpreis enthalten?

Nein, der Preis des Sonderwunsches hängt uA vom Baufortschritt ab und muss individuell vom Projektleiter abgeklärt werden.

Können alle Wohnungen auch als Anlegerwohnungen erworben werden?

Ja. Anlegerwohnungen haben allerdings eine andere Preisstruktur. Den jeweiligen Anlegerpreis Ihrer Wunschwohnung erfahren Sie von unserem Verkaufsteam.

Kann ich mir die Ausstattung der Immobilie aussuchen?

Im Kaufpreis ist bereits eine Ausstattungsauswahl enthalten. Wir stellen unseren Kunden hierfür einen Produktkatalog zur Verfügung. Hier können Sie entweder zwischen den kostenneutralen Alternativen wählen oder gegen Aufpreis zusätzliche Angebote wählen (Sonderwunsch).

Können Wände in der Wohnung versetzt werden?

Dies ist grundsätzlich möglich, muss aber im Individualfall jeweils unter der Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden werden (Schächte, Statik etc.).

Darf ich nachträglich etwas an der Aussenfassade verändern?

Änderungen an der Aussenfassade sind generell nicht möglich.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch folgende Nebenkosten anfallen (insgesamt rd. 7 – 8 % des Gesamtkaufpreises):

  • Grunderwerbsteuer 3,5 %
  • Grundbucheintragungsgebühr 1,1 %
  • Kosten für den Rechtsanwalt (je nach Vertragserrichter) zzgl. 20 % USt. und Barauslagen (u.A. für Grundbucheingabegebühr, Grundbuchauszüge etc.)
  • Beglaubigungskosten des Notars
  • Kosten für evtl. Fremdfinanzierung (je nach Vereinbarung mit dem finanzierenden Bankinstitut) samt Pfandrechtseintragungskosten (1,2 % des einzutragenden Pfandrechts) und Rechtsanwalts-Honorar Übernahme Treuhandschaft 0,3 % (inkl. 20 % USt.)
  • Rechtsanwalts-Honorar Zustimmungserklärung im Zuge der Wohnungseigentumsbegründung 0,1 % (zzgl. USt. und Barauslagen)
Wie hoch sind die Betriebskosten?

Die Betriebskosten sind je nach Projekt unterschiedlich. Es handelt sich dabei jeweils um eine Einschätzung der zuständigen Hausverwaltung. Bitte finden Sie die entsprechenden Betriebskosten auf unserer Homepage beim jeweiligen Projekt.

Was ist in den Betriebskosten enthalten?

Die Betriebskosten für Eigentümer und Mieter umfassen alle Kosten, die die Gesamtanlage betreffen: z.B. Hausverwaltung, Stiegenhausreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Aufzug etc. Die Betriebskosten werden bei Eigentümern nach Nutzwerten und bei Mietern nach Nutzfläche abgerechnet.
Bei den Eigentümern kommt zusätzlich noch die Reparaturrücklage hinzu. In den Betriebskosten nicht enthalten ist Ihr individueller Verbrauch an Strom, Warm- und Kaltwasser sowie Heizung und Kosten für Telefon, Internet udgl.

Fallen für einen KFZ-Abstellplatz auch Betriebskosten an?

Ja, auch für den Stellplatz fallen Betriebskosten an. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nutzwert des Stellplatzes.

Was ist ein Nutzwert?

Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer:innen untereinander. Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit errechnet. Zuschläge und Abstriche gibt es für werterhöhende oder wertvermindernde Unterschiede.

Was ist ein Nutzwertgutachten?

Zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum im Sinne der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (idgF.) ist das Nutzwertgutachten eine der verbindlichen Grundlagen für die Einverleibung des Wohnungseigentums. Ziel des Gutachtens ist die Ermittlung der Nutzwerte zur Bestimmung der Mindestanteile an den selbstständigen Wohnungseigentumsobjekten der gegenständlichen Liegenschaft. Im Zuge des Gutachtens wird auch die Anzahl und Art der selbstständigen (wohnungseigentumsfähigen) Räumlichkeiten festgestellt.

Welche Referenzen hat der Bauträger?

Die WEGRAZ ist längst nicht mehr nur im klassischen Wohnbau tätig, sondern engagiert sich als Projektentwickler sowohl im Gewerbe- und Industriebereich, als auch bei Freizeit- und Ferienimmobilien. Wir umfassen das gesamte Spektrum vom Grundstücksankauf über die Planung und Bauausführung bis hin zum Verkauf.

Dabei bauen wir auf die jahrzehntelange Erfahrung.

Was ist eigentlich ein Bauträger?

Der Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmässig Grundflächen erwirbt, beplant, erschliesst, bebaut und die einzelnen Wohneinheiten veräussert.
Vor Behörden und Bauunternehmen tritt er als Bauherr auf.
Die Arbeiten auf der Baustelle werden durch vom Bauträger beauftragte Unternehmen durchgeführt.
Der Bauträger überwacht und koordiniert die Bauarbeiten und ist der Ansprechpartner sowohl der beauftragten Firmen als auch der neuen Eigentümer.

Kaufabwicklung:

  • Ein Käufer erwirbt von uns eine Wohnung und unterfertigt eine Reservierungsvereinbarung/Kaufanbot.
  • Dies ist Grundlage für den daraufhin vom Rechtsanwalt erstellten, notariell zu beurkundenden, Kaufvertrag/Anwartschaftsvertrag.

Nach Verkauf einer Einheit bezahlt der Käufer nach strengen Auflagen des Gesetzgebers auf ein Treuhandkonto des Treuhänders.
Der Treuhänder, bei uns immer der Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag erstellt, gewährleistet dem Käufer, dass das Geld erst nach überprüfter Erreichung des Baufortschrittes an den Bauträger weitergeleitet wird.

Der Bauträger baut auf eigenes Risiko.

Was ist das Bauträgervertragsgesetz - BTVG?

Das BTVG schützt Erwerber von Wohnungen und Gebäuden überall dort, wo das zu erwerbende Objekt erst errichtet werden muss und der Erwerber den Kaufpreis bzw. Errichtungspreis bereits vor Fertigstellung (i.S. des vertraglich vereinbarten Bau- und Ausstattungszustandes) zu bezahlen hat. In diesen Fällen läuft der Erwerber Gefahr, seine bezahlten Mittel zu verlieren, ohne dafür die Gegenleistung, nämlich das zu errichtende Objekt zu erhalten. Die Sicherstellung des Erwerbers erfolgt mit dem, in den §§ 9 und 10 BTVG geregelten, grundbücherlichen Sicherungsmodell bei Zahlung nach dem gesetzlich vorgegebenen Ratenplan. Die Zahlung nach Ratenplan soll Gewähr leisten, dass die Zahlungen des Erwerbers bzw. die Auszahlungen des treuhändig erlegten Kauf- oder Errichtungspreises an den Bauträger in etwa dem Wert der von diesem bereits erbrachten Leistungen entsprechen.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung/Kaufanbot?

Die Reservierungsvereinbarung/das Kaufanbot ist ein Vorvertrag. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande.

Was ist der Unterschied zwischen Reservierungsvereinbarung/Kaufanbot und Kaufvertrag?

Die Reservierungsvereinbarung/das Kaufanbot ist der Vorvertrag, auf Basis dessen der Kaufvertrag erstellt wird.

Wie läuft der Wohnungskauf ab?

Sobald Sie sich für Ihre Wunschwohnung entschieden haben, wird in unserem Büro ein Vorvertrag erstellt. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande. Auf Basis der dort angegebenen Daten wird Ihr personalisierter Kaufvertrag erstellt. Die Kaufvertragsunterfertigung erfolgt dann direkt in der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei und wird notariell beglaubigt.

Kann ich mir den Anwalt oder Treuhänder aussuchen?

Bei noch zu errichtenden Projekten: nein. Bei uns wird ein gesamtes Projekt von einem Anwalt/Treuhänder betreut. Somit unterschreiben alle Wohnungskäufer die gleichen Verträge und es kommt zu keinen ungewollten Verzögerungen bei der Kaufabwicklung und später bei der Grundbucheintragung und Wohnungseigentumsbegründung. Nur durch die zentrale Betreuung durch eine Kanzlei ist die ordnungsgemässe und faire Durchführung des gesamten Prozesses möglich.

Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?

Ausserbücherlicher Eigentümer sind Sie nach Unterfertigung des Kaufvertrages. Bücherlicher Eigentümer sind Sie nach Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Im Zuge der Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes wird auch Wohnungseigentum begründet. Dies geschieht nach Erstellung des endgültigen Nutzwertgutachtens.

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt (WE-Objekt) ausschliesslich zu nutzen und darüber zu verfügen. Es entsteht zum Zeitpunkt der Einverleibung im Grundbuch.

  • Miteigentümer: Mehrere Personen sind Eigentümer an einer Liegenschaft.
  • Eigentümerpartnerschaft: besteht aus jeweils zwei natürlichen Personen, die gemeinsam Wohnungseigentümer eines Objektes (Wohnung) sind.
  • Liegenschaft: der gesamte, einheitliche Grundbuchskörper, der im Grundbuch durch eine eigene Einlagezahl (EZ) ersichtlich ist.
  • Dingliches Recht: alleiniges Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschliesslich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.
  • WE-Objekt: Wohnungen, sonst. selbstständige Räumlichkeiten, KFZ-Abstellplätze, sofern separat parifiziert.

Parifizierung = Nutzwertgutachten; Gutachten, in welchem jede Wohnung bzw. KFZ-Abstellplätze mit rechnerischen Anteilen bewertet werden, welche im Kaufvertrag angeführt und im Grundbuch eingetragen werden.

Wohnungseigentumsvertrag

Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt durch die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Form eines Wohnungseigentumsvertrags.

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Liegenschaftsregister. Es besteht aus Hauptbuch, Urkundensammlung und den Hilfsverzeichnissen. Geführt wird es von demjenigen Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Was ist ein Servitut?

Servitute bzw. Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche (d.h. gegenüber jedermann durchsetzbare) Rechte an einer fremden Sache (§ 472 ABGB). Deren Eigentümer ist verpflichtet, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden bzw. zu unterlassen (z.B. Wegerecht, Leitungsführung etc.).

Was ist ein Energieausweis?

Die Energiekennzahlen zeigen den Energiebedarf pro m² beheizter Fläche. Sie geben Aufschluss über den zu erwartenden Verbrauch für Beheizung und Warmwassererzeugung, die Effizienz des Haustechniksystems und die Auswirkungen des genutzten Energieträgers auf die Klimaerwärmung.

Ein EAW:

  • zeigt die energietechnische Qualität einer Immobilie auf einen Blick
  • ermöglicht den neutralen und unabhängigen Vergleich
  • ist das zentrale Instrument zur Energieoptimierung
  • ist vorgeschrieben bei der Einreichung des Projektes
  • ist Bestandteil beim Erwerb eines Objektes

Der tatsächliche Verbrauch im fertiggestellten Gebäude kann durch das persönliche Nutzerverhalten und die tatsächlich vorherrschenden klimatischen Bedingungen abweichen (vergleichbar mit dem angegebenen Treibstoffverbrauch pro 100 km beim Auto – der tatsächliche Verbrauch variiert je nach Fahrweise, Geschwindigkeit, Fahrstrecke etc.).

Wann wird der Übergabetermin bekannt gegeben?

Ca. 2 Monate vor Fertigstellung werden alle Käufer schriftlich über den Übergabetermin informiert.

Wie gebe ich Mängel bekannt?

Mängel können im Rahmen der Gewährleistungsfrist per Mail bekannt gegeben werden.

Kann ich vor Übergabe in meine Wohnung?

Um den Baufortschritt nicht zu verhindern bzw. aus Sicherheitsgründen sind die Wohnungen während des Baus nicht begehbar.

Wie sieht die Betreuung nach der Wohnungsübergabe aus?

Für Fragen steht Ihnen immer gerne das Verkaufsteam zur Verfügung. Bei Mängeln und Gewährleistungsthemen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter der Bauabteilung.

In der Wohnung treten Mängel auf. Wie lange habe ich Gewährleistung?

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die unbeweglichen Teile 3 Jahre, für die beweglichen 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Übergabe der Wohnung durch die Verkäuferin bzw. ab ungerechtfertigt verweigerter Übernahme durch die Käufer zu laufen. Oberflächenbeschädigungen (z.B. Parkett, Fliesen, Fensterglas) können ausschließlich bei der Übergabe bekanntgegeben werden.

Was ist ein Haftrücklass?

Um dem Erwerber allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Leistung zu sichern, muss drei Jahre lang ab Übergabe des Objektes ein Haftrücklass von zumindest 2 % des Preises eingeräumt werden oder der Bauträger legt eine Bankgarantie vor oder schließt eine entsprechende Versicherung ab.

Wie viel Prozent Eigenmittel muss ich haben?

Die Finanzierung kann sehr individuell sein. Laufzeit, Eigenkapitalanteil und Finanzierungsform – und damit die Höhe der Monatsrate – bestimmen Sie selbst.

Kann ich die Finanzierung mit meiner Hausbank durchführen?

Ja. Die finanzierende Bank bestimmen Sie selbst.

Was bedeutet freifinanziert?

Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen zur freien Nutzung oder Anlegerwohnungen, die sozusagen „frei“ finanziert werden, also ohne Wohnbauförderung.
Man kann diese Wohnungen zB. vermieten, was man bei einer geförderten Wohnung nicht darf.

Was ist eine Vormerkung?

Eine Vormerkung ist die Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Interessentenliste für ein oder mehrere bestimmte Projekte. Der Vorteil einer Vormerkung ist, dass Sie von Anfang an bei einem Projekt dabei sind. Alle verfügbaren Informationen und Pläne zu diesem Projekt werden Ihnen vor dem offiziellen Verkaufsstart übermittelt.

Was ist eine unverbindliche Reservierung?

Die unverbindliche Reservierung ist eine Reihung im Reservierungssystem der WEGRAZ. Der erstgereihte Kunde hat exklusiv ca. 2 Wochen Zeit, um eine Kaufentscheidung zu treffen. In diesen 2 Wochen findet das Beratungsgespräch bei uns im Büro oder der Besichtigungstermin direkt vor Ort statt. Meldet sich der Interessent nach Ablauf dieser Frist nicht, wird die unverbindliche Reservierung gelöscht. Entscheidet sich der Kunde nicht für die Wohnung, wird die unverbindliche Reservierung ebenfalls gelöscht und der Zweitgereihte rückt auf Rang #1 vor. Für eine unverbindliche Reservierung entstehen keine Kosten.

Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet?
Gerne sind wir persönlich für Sie da.

©stella kager