Änderungen durch den Wohnungswerber sind möglich, sofern sie keine Verzögerung des Bauablaufes bewirken, nicht im Widerspruch zu behördlichen Auflagen oder ÖNORMEN stehen und vorher die schriftliche Zustimmung der WEGRAZ eingeholt wird.
Unter ÖNORM wird eine vom Austrian Standards Institute veröffentlichte, nationale Norm verstanden. ÖNORMEN sind freiwillige Standards, die im Rahmen eines Komitees von Fachleuten erarbeitet werden.
Nein, der Preis des Sonderwunsches hängt uA vom Baufortschritt ab und muss individuell vom Projektleiter abgeklärt werden.
Ja. Anlegerwohnungen haben allerdings eine andere Preisstruktur. Den jeweiligen Anlegerpreis Ihrer Wunschwohnung erfahren Sie von unserem Verkaufsteam.
Im Kaufpreis ist bereits eine Ausstattungsauswahl enthalten. Wir stellen unseren Kunden hierfür einen Produktkatalog zur Verfügung. Hier können Sie entweder zwischen den kostenneutralen Alternativen wählen oder gegen Aufpreis zusätzliche Angebote wählen (Sonderwunsch).
Dies ist grundsätzlich möglich, muss aber im Individualfall jeweils unter der Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden werden (Schächte, Statik etc.).
Änderungen an der Aussenfassade sind generell nicht möglich.
Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch folgende Nebenkosten anfallen (insgesamt rd. 7 – 8 % des Gesamtkaufpreises):
Die Betriebskosten sind je nach Projekt unterschiedlich. Es handelt sich dabei jeweils um eine Einschätzung der zuständigen Hausverwaltung. Bitte finden Sie die entsprechenden Betriebskosten auf unserer Homepage beim jeweiligen Projekt.
Die Betriebskosten für Eigentümer und Mieter umfassen alle Kosten, die die Gesamtanlage betreffen: z.B. Hausverwaltung, Stiegenhausreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Aufzug etc. Die Betriebskosten werden bei Eigentümern nach Nutzwerten und bei Mietern nach Nutzfläche abgerechnet.
Bei den Eigentümern kommt zusätzlich noch die Reparaturrücklage hinzu. In den Betriebskosten nicht enthalten ist Ihr individueller Verbrauch an Strom, Warm- und Kaltwasser sowie Heizung und Kosten für Telefon, Internet udgl.
Ja, auch für den Stellplatz fallen Betriebskosten an. Sie berechnen sich nach dem jeweiligen Nutzwert des Stellplatzes.
Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer:innen untereinander. Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit errechnet. Zuschläge und Abstriche gibt es für werterhöhende oder wertvermindernde Unterschiede.
Zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum im Sinne der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (idgF.) ist das Nutzwertgutachten eine der verbindlichen Grundlagen für die Einverleibung des Wohnungseigentums. Ziel des Gutachtens ist die Ermittlung der Nutzwerte zur Bestimmung der Mindestanteile an den selbstständigen Wohnungseigentumsobjekten der gegenständlichen Liegenschaft. Im Zuge des Gutachtens wird auch die Anzahl und Art der selbstständigen (wohnungseigentumsfähigen) Räumlichkeiten festgestellt.
Die WEGRAZ ist längst nicht mehr nur im klassischen Wohnbau tätig, sondern engagiert sich als Projektentwickler sowohl im Gewerbe- und Industriebereich, als auch bei Freizeit- und Ferienimmobilien. Wir umfassen das gesamte Spektrum vom Grundstücksankauf über die Planung und Bauausführung bis hin zum Verkauf.
Dabei bauen wir auf die jahrzehntelange Erfahrung.
Der Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmässig Grundflächen erwirbt, beplant, erschliesst, bebaut und die einzelnen Wohneinheiten veräussert.
Vor Behörden und Bauunternehmen tritt er als Bauherr auf.
Die Arbeiten auf der Baustelle werden durch vom Bauträger beauftragte Unternehmen durchgeführt.
Der Bauträger überwacht und koordiniert die Bauarbeiten und ist der Ansprechpartner sowohl der beauftragten Firmen als auch der neuen Eigentümer.
Kaufabwicklung:
Nach Verkauf einer Einheit bezahlt der Käufer nach strengen Auflagen des Gesetzgebers auf ein Treuhandkonto des Treuhänders.
Der Treuhänder, bei uns immer der Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag erstellt, gewährleistet dem Käufer, dass das Geld erst nach überprüfter Erreichung des Baufortschrittes an den Bauträger weitergeleitet wird.
Der Bauträger baut auf eigenes Risiko.
Das BTVG schützt Erwerber von Wohnungen und Gebäuden überall dort, wo das zu erwerbende Objekt erst errichtet werden muss und der Erwerber den Kaufpreis bzw. Errichtungspreis bereits vor Fertigstellung (i.S. des vertraglich vereinbarten Bau- und Ausstattungszustandes) zu bezahlen hat. In diesen Fällen läuft der Erwerber Gefahr, seine bezahlten Mittel zu verlieren, ohne dafür die Gegenleistung, nämlich das zu errichtende Objekt zu erhalten. Die Sicherstellung des Erwerbers erfolgt mit dem, in den §§ 9 und 10 BTVG geregelten, grundbücherlichen Sicherungsmodell bei Zahlung nach dem gesetzlich vorgegebenen Ratenplan. Die Zahlung nach Ratenplan soll Gewähr leisten, dass die Zahlungen des Erwerbers bzw. die Auszahlungen des treuhändig erlegten Kauf- oder Errichtungspreises an den Bauträger in etwa dem Wert der von diesem bereits erbrachten Leistungen entsprechen.
Die Reservierungsvereinbarung/das Kaufanbot ist ein Vorvertrag. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande.
Die Reservierungsvereinbarung/das Kaufanbot ist der Vorvertrag, auf Basis dessen der Kaufvertrag erstellt wird.
Sobald Sie sich für Ihre Wunschwohnung entschieden haben, wird in unserem Büro ein Vorvertrag erstellt. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande. Auf Basis der dort angegebenen Daten wird Ihr personalisierter Kaufvertrag erstellt. Die Kaufvertragsunterfertigung erfolgt dann direkt in der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei und wird notariell beglaubigt.
Bei noch zu errichtenden Projekten: nein. Bei uns wird ein gesamtes Projekt von einem Anwalt/Treuhänder betreut. Somit unterschreiben alle Wohnungskäufer die gleichen Verträge und es kommt zu keinen ungewollten Verzögerungen bei der Kaufabwicklung und später bei der Grundbucheintragung und Wohnungseigentumsbegründung. Nur durch die zentrale Betreuung durch eine Kanzlei ist die ordnungsgemässe und faire Durchführung des gesamten Prozesses möglich.
Ausserbücherlicher Eigentümer sind Sie nach Unterfertigung des Kaufvertrages. Bücherlicher Eigentümer sind Sie nach Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Im Zuge der Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes wird auch Wohnungseigentum begründet. Dies geschieht nach Erstellung des endgültigen Nutzwertgutachtens.
Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt (WE-Objekt) ausschliesslich zu nutzen und darüber zu verfügen. Es entsteht zum Zeitpunkt der Einverleibung im Grundbuch.
Parifizierung = Nutzwertgutachten; Gutachten, in welchem jede Wohnung bzw. KFZ-Abstellplätze mit rechnerischen Anteilen bewertet werden, welche im Kaufvertrag angeführt und im Grundbuch eingetragen werden.
Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt durch die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Form eines Wohnungseigentumsvertrags.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Liegenschaftsregister. Es besteht aus Hauptbuch, Urkundensammlung und den Hilfsverzeichnissen. Geführt wird es von demjenigen Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Servitute bzw. Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche (d.h. gegenüber jedermann durchsetzbare) Rechte an einer fremden Sache (§ 472 ABGB). Deren Eigentümer ist verpflichtet, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden bzw. zu unterlassen (z.B. Wegerecht, Leitungsführung etc.).
Die Energiekennzahlen zeigen den Energiebedarf pro m² beheizter Fläche. Sie geben Aufschluss über den zu erwartenden Verbrauch für Beheizung und Warmwassererzeugung, die Effizienz des Haustechniksystems und die Auswirkungen des genutzten Energieträgers auf die Klimaerwärmung.
Ein EAW:
Der tatsächliche Verbrauch im fertiggestellten Gebäude kann durch das persönliche Nutzerverhalten und die tatsächlich vorherrschenden klimatischen Bedingungen abweichen (vergleichbar mit dem angegebenen Treibstoffverbrauch pro 100 km beim Auto – der tatsächliche Verbrauch variiert je nach Fahrweise, Geschwindigkeit, Fahrstrecke etc.).
Ca. 2 Monate vor Fertigstellung werden alle Käufer schriftlich über den Übergabetermin informiert.
Mängel können im Rahmen der Gewährleistungsfrist per Mail bekannt gegeben werden.
Um den Baufortschritt nicht zu verhindern bzw. aus Sicherheitsgründen sind die Wohnungen während des Baus nicht begehbar.
Für Fragen steht Ihnen immer gerne das Verkaufsteam zur Verfügung. Bei Mängeln und Gewährleistungsthemen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter der Bauabteilung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für die unbeweglichen Teile 3 Jahre, für die beweglichen 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Übergabe der Wohnung durch die Verkäuferin bzw. ab ungerechtfertigt verweigerter Übernahme durch die Käufer zu laufen. Oberflächenbeschädigungen (z.B. Parkett, Fliesen, Fensterglas) können ausschließlich bei der Übergabe bekanntgegeben werden.
Um dem Erwerber allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Leistung zu sichern, muss drei Jahre lang ab Übergabe des Objektes ein Haftrücklass von zumindest 2 % des Preises eingeräumt werden oder der Bauträger legt eine Bankgarantie vor oder schließt eine entsprechende Versicherung ab.
Die Finanzierung kann sehr individuell sein. Laufzeit, Eigenkapitalanteil und Finanzierungsform – und damit die Höhe der Monatsrate – bestimmen Sie selbst.
Ja. Die finanzierende Bank bestimmen Sie selbst.
Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen zur freien Nutzung oder Anlegerwohnungen, die sozusagen „frei“ finanziert werden, also ohne Wohnbauförderung.
Man kann diese Wohnungen zB. vermieten, was man bei einer geförderten Wohnung nicht darf.
Eine Vormerkung ist die Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Interessentenliste für ein oder mehrere bestimmte Projekte. Der Vorteil einer Vormerkung ist, dass Sie von Anfang an bei einem Projekt dabei sind. Alle verfügbaren Informationen und Pläne zu diesem Projekt werden Ihnen vor dem offiziellen Verkaufsstart übermittelt.
Die unverbindliche Reservierung ist eine Reihung im Reservierungssystem der WEGRAZ. Der erstgereihte Kunde hat exklusiv ca. 2 Wochen Zeit, um eine Kaufentscheidung zu treffen. In diesen 2 Wochen findet das Beratungsgespräch bei uns im Büro oder der Besichtigungstermin direkt vor Ort statt. Meldet sich der Interessent nach Ablauf dieser Frist nicht, wird die unverbindliche Reservierung gelöscht. Entscheidet sich der Kunde nicht für die Wohnung, wird die unverbindliche Reservierung ebenfalls gelöscht und der Zweitgereihte rückt auf Rang #1 vor. Für eine unverbindliche Reservierung entstehen keine Kosten.