Was macht eigentlich eine Hausverwaltung – außer Ärger, würde wohl so mancher diese Frage spontan ergänzen. Unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Die eine Seite möchte möglichst viel Rendite bei möglichst wenig Mühen, die andere Seite eine funktionierende Wohnung mit möglichst geringen Nebenkosten und Instandhaltungs-Ärgernissen. Dazwischen „hängt“ die Hausverwaltung, die die Interessen aller im Sinne eines attraktiven Miet-/
Die Tätigkeiten einer Hausverwaltung sind in Österreich bei Eigentumswohnungen gesetzlich festgelegt. Zur Anwendung kommt dabei das Wohnungseigentumsgesetz (WEG): im Kern besagt dies, dass die Verwaltung eines Gebäudes die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten zu vertreten hat, und dies auf möglichst wirtschaftliche und zweckmäßige Weise. Dabei wird das WEG konkreter und gliedert die Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung in folgende 4 Bereiche:
Die vom Gesetzgeber bedachten Aufgaben sind äußerst vielschichtig, sie gehen von der zeitgerechten Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (z. B. Austausch von Fenstern, Behebung eines Wasserschadens), der Beaufsichtigung und Pflege des Hauses und der Außenanlagen mit entsprechender Beauftragung von Reparaturarbeiten (z. B. an Elektro-, Wasser- und Gasleitungen oder Aufzügen) über die Abrechnung der Betriebskosten und Kalkulation von Heiz- und Warmwasserkosten und über den Aufbau von Rücklagen bis hin zur Auskunftspflicht gegenüber allen Wohnungseigentümer:innen, einer jährlichen Vorausschau über anfallende Sanierungsmaßnahmen und mindestens alle zwei Jahre der Einberufung einer Eigentümer:innen-Versammlung zur Information über Hauszustand, Kostenänderungen und zukünftige Investitionen. Dabei fungiert die Hausverwaltung immer auch als Diskussionsplattform für Beschwerden und Probleme, wobei der Hausverwaltung die Rolle des Problemlösers zufällt. Dass hier oft Kompromisse gefunden werden müssen und nicht jedes Individualinteresse zu 100% erfüllt werden kann, ist offensichtlich.
Grundsätzlich gelten diese Aufgaben auch bei Mietwohnungen; allerdings gibt es bei Mietobjekten keine gesetzlichen Vorgaben wie das WEG, sondern vertragliche Vereinbarungen zwischen Objekteigentümer:in und Hausverwaltung. Die hier geregelten Interessen hat die Hausverwaltung bei den Mieter:innen zu vertreten und durchzusetzen. Im Prinzip sind Aufgaben und Pflichten dieselben wie bei Eigentumswohnungen, jedoch mit Abweichungen bzw. Einschränkungen im Bereich Betriebskostenübertragung und Streitschlichtung.
In Bezug auf die Kosten macht der Gesetzgeber einen Seitenwechsel: er regelt diese im Bereich der Miete, bei Eigentum finden sich keine gesetzlichen Vorgaben und/
Diese Frage sollten sich Eigentümer:innen und vor allem Projektverantwortliche sehr rasch stellen. Das Angebot ist groß, trotz der komplexen Materie gibt es viele kleine und große Dienstleister:innen, die ihr Handwerk durchaus verstehen. Wenn Sie im Zuge eines – größeren – Kapitalanlagevorhabens mit Ihrem Projektentwickler oder Sanierungsunternehmen sprechen, diskutieren Sie auch die spätere technische und kaufmännische Verwaltung Ihres Objekts. Bei der WEGRAZ greift diese Philosophie der Ganzheitlichkeit auch hier: wenn wir etwas realisieren, dann wissen wir auch, wen wir für die Verwertung, Betreuung und Verwaltung empfehlen können. In unserem Fall ist dies die Immobilienverwaltung Seria. Ausschlaggebend für uns sind Handschlagqualität, perfekter Service und gesetzeskonforme Umsetzung. Denn ein Objekt wird nur dann ein wirklich rentables Unterfangen, wenn der Bestand gepflegt und seinem Potential entsprechend vermarktet wird. Letztlich ist auch die Wahl der richtigen Hausverwaltung Vertrauenssache – ebenso wie die Wahl des passenden Projekt- und Immobilien-Entwicklers.